Kein Fahrverbot bei chronischer Erkrankung des Kindes

Strafrecht und Justizvollzug
21.06.2012306 Mal gelesen
Auch bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn der Betroffene sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren muss.

So entschied das Amtsgericht Borna am 28. September 2011 (AZ: 6 OWi 151 Js 30642/11).

Der Mann hatte mehrfach gegen die Geschwindigkeitsvorschriften verstoßen und bereits ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen müssen. In dem damaligen Bußgeldbescheid hatte jedoch der Warnhinweis gefehlt, dass bei eventuellen weiteren Geschwindigkeitsverstößen binnen eines Jahres bereits eine geringere Geschwindigkeitsübertretung als 30 km/h zu einem weiteren Fahrverbot führen könne. Innerhalb der Jahresfrist wurde eine weitere Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 26/km auf einer Bundesstraße festgestellt.

Nach Ansicht des Gerichts kann in diesem Fall von einem Fahrverbot abgesehen werden. So fehle es zum einem an dem Warnhinweis. Es sei zwar allgemein bekannt, welche Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot führen könne, nicht jedoch, dass dies bei wiederholter Überschreitung bereits ab 26 km/h geschehen könne. Zum anderen sei der Kläger auf das Fahrzeug angewiesen, um im Rahmen seiner Tätigkeit im Baunebengewerbe von einer Baustelle zu anderen fahren zu können. Zu beachten sei auch, dass der Mann sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren müsse. Allerdings erhöhe sich das Bußgeld von 80 auf 250 Euro.

Praxishinweis:

Es zeigt sich auch hier wieder, dass bei der Entscheidung ob ein Fahrverbot notwendig ist, alle Umstände abzuwägen sind. Es lohnt sich daher frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen.