Durchsuchungen bei Ultras

Strafrecht und Justizvollzug
15.03.2012515 Mal gelesen
21 Mitglieder der Ultras des 1. FC Köln sowie das Vereinsheim der Ultras „Wilde Horde“ wird seit dem Morgen des 15.03.2012 von der Polizei durchsucht.

Seit den frühen Morgenstunden durchsucht die Polizei das Vereinsheim sowie die Wohnsitze von 21 Mitgliedern der Ultra-Fangruppierung in Köln, Bergisch Gladbach, Wipperfürth, Kall, Zülpich, Nettersheim und Dernau. Hintergrund ist ein tätlicher Angriff Fans des 1. FC Köln auf einen Bus von Fans von Borussia Mönchengladbach.

 

Gesucht werden insbesondere Videomitschnitte des Angriffs, Handyvideos, Emails oder SMS, aus denen sich Anhaltspunkte für eine Vorbereitungshandlung oder die Diskussionen der Tat ergeben.

 

Der Fan-Bus der Gladbacher war auf der Autobahn ausgebremst und abgedrängt worden. Auf einem Rastplatz kam es dann zu gewalttätigen Übergriffen Vermummter auf die Gladbacher Fans.

Den Tätern droht eine Strafverfolgung wegen Eingriff in den Straßenverkehr (§§ 315b und 315c Strafgesetzbuch (StGB)), Nötigung (§ 240 StGB), gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB), Landfriedensbruch (§ 125 StGB) und besonders schweren Landfriedensbruchs (§ 125a StGB).

 

Mit Blick auf die anstehende Europameisterschaft 2012 wird hier aller Voraussicht nach bei denjenigen, gegen die zur Zeit ermittelt wird, vorbeugend ein deutschlandweites Stadionverbot, Ausreiseverbote für den Zeitpunkt der EM verhängt werden.

Sollte es hier zu Strafverfahren kommen, drohen empfindliche Haftstrafen. Schnelle Strafverfahren sind zu erwarten.

 

Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns an:

 

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Nachtrag (15.03.2012, 18.30 Uhr):

Die Polizei hat bei den Durchsuchungen hochexplosive, pyrotechnische und nach dem Sprengstoffgesetz verbotene Gegenstände wie bengalische Feuer und einen Schießkugelschreiber zum Abschuss von Pyrotechnik gefunden.

Es wurden weiterhin ca. 50 Gramm Hasch, Amphetamine, Schusswaffen, diverse Schlagwaffen, Sturmhauben, Masken, Tücher sowie Farbdosen aufgefunden.

Den Verdächtigen - und sicherlich weiteren Mitgliedern der "Wilden Horde" - wurde bereits durch den 1. FC Köln ein langjähriges und bundesweites Stadionverbot angedroht. Der "Wilden Horde" wurde der Fanstatus aberkannt.

Den Verdächtigen u.a. drohen weitere Sanktionen nach dem Vereinsgesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Staatsanwaltschaft nunmehr sicherlich den Blick auch auf den Vorwurf einer "kriminellen Vereinigung" lenken.