Bedienungsanleitungen passen sich dem jeweiligen Entwicklungsstand des Messgerätes an. Entsprechende Änderungen gibt es bereits bei jeder Software-Änderung.
Vor dem Amtsgericht Gießen wird zur Zeit allerdings ein Verfahren geführt, bei dem über Sachverständige und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt geklärt werden muss, welche Bedienungsanleitung des Herstellers denn tatsächlich für die amtlichen Straßenverkehrskontrollen benutzt werden darf.
Das ist insofern brisant, weil sich die Bedienungsanleitungen in einigen (wichtigen!) Punkten widersprechen.
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