Zwei Entscheidungen, die der Kontrollausschuss des Deutschen Fussball Bundes innerhalb von nur einer Woche getroffen hat, haben die Fußballfans in Deutschland in Aufregung versetzt.
Nationalspieler Lukas Sinkiewicz vom 1.FC Köln war vom Sportgericht des DFB mit Urteil vom 18. April 2007 wegen einer versuchten Tätlichkeit im Spiel gegen des SC Freiburg mit einer Sperre von 3 Spielen belegt worden. Sinkiewicz hatte kurz vor der Halbzeit einen zielgerichteten Schlag in Richtung des Magenbereichs seines Freiburger Gegenspielers geführt, diesen jedoch nicht getroffen.
Da der Schiedsrichter den Vorgang nicht gesehen hatte, erhob der Kontrollausschuss des DFB aufgrund der Fernsehbilder Anklage gegen Sinkiewicz.
Völlig anders beurteilte der Kontrollausschuss einen Vorfall, der sich nur 6 Tage später im Spiel des VFB Stuttgart gegen den FC Bayern München ereignet hat. Der Bayern Spieler Marc von Bommel versuchte in der zweiten Halbzeit seinen Stuttgarter Gegenspieler Pavel Pardo mit einem gezielten Ellbogenschlag am Hals zu treffen, verfehlte Pardo aber ebenso, wie 6 Tage vorher Sinkiewicz seinen Gegenspieler. Auch in diesem Fall hatte der Schiedsrichter die hässliche Szene nicht gesehen.
Zur Überraschung aller kam der DFB Kontrollausschuss zu dem Ergebnis, dass kein strafbares Verhalten van Bommels vorliege und verzichtete auf eine Anklageerhebung.
Die Begründung des Vorsitzenden des Kontrollausschusses, Horst Hilpert (70) hierzu: "Van Bommel hat Pardo nicht berührt. Daher besteht die Möglichkeit, dass er gedanklich einen Rücktritt von dem Versuch gemacht hat, seinen Gegner zu treffen."
Unabhängig davon, dass diese Begründung juristisch sehr fragwürdig ist, stellt sich natürlich die Frage, weshalb die Unschuldsvermutung zugunsten des Spielers Marc van Bommel wenige Tage vorher für Lukas Sinkiewicz nicht galt?
Mit Entscheidungen wie diesen setzt die Sportgerichtsbarkeit des DFB Ihre Glaubwürdigkeit in eklatanter Weise aufs Spiel und erweckt den Eindruck, mit zweierlei Maß zu messen.