Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem sogenannten Einseitensensor ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Unregelmäßigkeiten gekommen.
Zuletzt hatten wir berichtet, dass es bei Geländewagen - auf Grund des stufenförmigen Aufbaus - zu so genannten "Stufenprofilmessungen" kommen kann. Sicher nachgewiesen sind derartige Fehlmessungen inzwischen bei dem Messgerät ES 1.0. Bei dem Gerät ES 3.0 kann eine solche Messung nicht ausgeschlossen werden.
Bei dem Aufbau des Messgerätes muss zunächst eine Fotolinie dokumentiert werden. Dazu wird vom Messbeamten vor Messbeginn ein Einzelfoto ausgelöst, auf welchem die Fotolinie mittels Pylone (sog. "Lübecker Hütchen"), reflektierender Folie, farblicher Markierung zu erkennen ist.
Wenn von dem Messbeamten bei diesem Dokumentationsbild nur eine Pylone verwendet wird, dann kann die Fotolinie nicht mehr nachgewiesen werden, weil eine Linie auf einem 2D-Bild nur mittels zweier Punkte dargestellt werden kann.
Die Gebrauchsanweisung spricht bei der Fotodokumentation allerdings von einer Fotolinie!
Inzwischen haben wir deshalb - unter Berufung auf die ergangenen Entscheidungen des Amtsgerichtes Lübben (AG Lübben, Beschl. v. 16.03.2010 - 40 OWi 1321 Js 2018/10 (58/10)) - einige Verfahren zur Einstellung gebracht.
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