In einem weiteren - von unzähligen anderen - Verfahren vor dem Amtsgericht Baden-Baden konnte im Rahmen einer sachverständigen Begutachtung durch Rechtsanwalt Kirchmann herausgearbeitet werden, dass Messungen mit PoliScan Speed der Firma Vitronic weiterhin problematisch sind.
In dem Gutachten hat der Sachverständige festgehalten:
"Nach derzeitigem Stand bleibt somit festzuhalten, dass bereits bei Geschwindigkeitsmessungen, die (...) mit dem Software-Stand 1.5.3 und 1.5.4 durchgeführt worden wurden und Bruttogeschwindigkeitswerte jenseits der 102 km/h ergaben, es in Abhängigkeit der Messstelle, der Messgeräteaufstellung, des verwendten Objektivs und des einsehbaren Bildauschnittes technich nicht (...) ausgeschlossen werden kann, dass diese Messungen nicht von dem auf dem Beweisbild abgebildeten Fahrzeug ausgelöst wurden."
Erstaunlich war in diesem Verfahren, dass der Sachverständige der Begründung des Beweisantrags in vollem Umfang gefolgt ist.
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