Der alkoholisierte Fahrer eines abgeschleppten Autos

Der alkoholisierte Fahrer eines abgeschleppten Autos
12.01.20111367 Mal gelesen

Der Fahrer eines abgeschleppten Autos ist alkoholisiert. Macht er sich wegen einer Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss strafbar? Zum Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze des § 24a Straßenverkehrsgesetz bedarf es des Führens eines Kraftfahrzeugs. Da abgeschleppte Fahrzeuge regelmäßig be-triebsunfähig sind, fehlt es an deren Eigenschaft als Kraftfahrzeug. Bei der Trunkenheitsfahrt des § 316 Strafgesetzbuch genügt jedoch das Führen jedes Fahrzeugs. Durch die Betätigung von Lenkung und Bremsen hat der Führer des geschleppten Fahrzeugs einen erheblichen Einfluss auf dessen Fahrverhalten. Welcher Grenzwert gilt für die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit? Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs hinsichtlich der nötigen psycho-physischen Leistungsfähigkeit und der von ihm für andere Verkehrsteilnehmer ausgehenden Gefahr einem "normalen" Kraftfahrzeugführer gleich zu stellen ist. Die erforderliche Aufmerksamkeit kann sogar als noch gesteigert angesehen werden. Infolge der kurzen Länge des Abschleppseils ist die Reaktionszeit erheblich verkürzt. Daher kann eine absolute Fahruntüchtigkeit auch beim Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille angenommen werden.