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Rechtsanwalt Uwe Lenhart

Rechtsanwalt
Uwe Lenhart

Kontakt

LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte
Bremer Str. 6
60323 Frankfurt

Rechtsgebiete

Weitere Informationen über Uwe Lenhart

Uwe Lenhart ist ausschließlich im Strafrecht auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig.

In der Focus-Liste der 120 Top-Anwälte Deutschlands empfehlen Fachanwälte Kollegen, die sich durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen. In der Focus-Anwaltsliste wird Uwe Lenhart mit einer herausragenden Anzahl von Kollegenempfehlungen hervorgehoben.

Da in Strafsachen eine überregionale und alle Instanzenzüge umfassende gerichtliche Zulassung besteht, kann Uwe Lenhart bei allen Strafverfolgungsbehörden und vor allen Gerichten in Deutschland auftreten.

Uwe Lenhart übernimmt die Verteidigung sowohl in Verfahren gegen nur eine einzige Person als auch in Umfangsverfahren mit mehreren Beschuldigten.

Uwe Lenhart, Jahrgang 1968, studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte die erste juristische Staatsprüfung am 06.11.1995 ab.

Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Bezirk des Landgerichts Darmstadt in der Zeit von 1996 bis 1998, die Ausbildung schloß er mit der zweiten juristischen Staatsprüfung am 14.08.1998 ab.

Neben einem Praktikum bei dem Frankfurter Rechtsanwalt und Notar Eckart C. Hild war Uwe Lenhart in der anwaltlichen Allgemeinpraxis mit Schwerpunkt Verkehrsrecht von Rechtsanwalt und Notar Stephan Sauer, Frankfurt am Main, tätig.

Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main übt Uwe Lenhart die Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei auf den ausschließlichen Tätigkeitsgebieten Verkehrsstrafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht, Arztstrafrecht und Wirtschafts- und Steuerstrafrecht seit dem Januar 2000 aus.

Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, im Januar 2005. Gestattung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" im November 2005.

Nach Einführung der weiteren Fachanwaltsbezeichnung für das Verkehrsrecht zum 01.07.2005 hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Uwe Lenhart aufgrund seiner Fachkompetenz in ihren Vorprüfungsausschuss berufen. Die Vorprüfungsausschüsse haben die Aufgabe, zu prüfen, ob die von dem Antrag stellenden Rechtsanwalt vorgelegten Unterlagen geeignet sind, den Nachweis über die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für den Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu erbringen.

Uwe Lenhart ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

Uwe Lenhartist verheiratet und hat einen Sohn, geboren 1995, und interessiert sich in seiner Freizeit für zeitgenössische Kunst und italienische Opern.