Härtere Gangart gegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige rechtzeitig stellen

Härtere Gangart gegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige rechtzeitig stellen
03.06.2016393 Mal gelesen
Bund und Länder wollen die Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter verschärfen und Steueroasen austrocknen. Für Steuersünder bietet die strafbefreiende Selbstanzeige den Ausweg.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr Transparenz, mehr Auskunftsrechte der Finanzbehörden und härtere Sanktionen sollen Steuersündern das Leben erschweren. Bund und Länder wollen den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steueroasen und dubiosen Geschäften über Briefkastenfirmen weiter forcieren. Mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits auf die Veröffentlichung der Panama Papers reagiert. Diese Maßnahmen werden auch auf der Jahrestagung der Länderfinanzminister diskutiert.

Am Ende ist davon auszugehen, dass es entsprechende Gesetzesverschärfungen geben wird, um den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu forcieren. Für Steuersünder wird die Luft dünner. Zumal viele Staaten auch international kooperieren, um Steuerhinterziehung aufzudecken. So startet im kommenden Jahr der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich auch diverse Steueroasen beteiligen. Steuersünder mit unversteuerten Kaitaleinkünften müssen dann mehr denn je mit der Entdeckung rechnen. Noch bietet ihnen die strafbefreiende Selbstanzeige einen Ausweg, um einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.

Die Selbstanzeige kann aber nur dann noch gestellt werden, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Außerdem muss sie vollständig und fehlerfrei sein, um strafbefreiend wirken zu können. So müssen beispielsweise alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre dem Finanzamt gegenüber offengelegt werden. Für den Laien sind diese hohen Anforderungen ohne kompetente Unterstützung kaum zu meistern.

Wer dennoch versucht, eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen zu erstellen, geht ein hohes Risiko ein. Denn die komplexen Vorgänge lassen sich in der Regel so nicht erfassen und Fehler bei der Selbstanzeige sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz scheitert dann die Selbstanzeige und kann sich nur noch strafmildernd auswirken.

Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie verfügen über die notwendige Erfahrung, die Umstände eines jeden Einzelfalls genau zu prüfen und die relevanten Daten detailliert zu erfassen, so dass am Ende eine wirksame Selbstanzeige steht.

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