Steuerreform 2007- werden die pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschüsse gestrichen?

Steuern und Steuerstrafrecht
25.07.20062363 Mal gelesen

Mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2007 soll ab dem Veranlagungszeitraum 2007 die Entfernungspauschale (erst) ab dem 21. Kilometer gewährt werden. Gleichzeitig sollen die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung der Privatsphäre zugeordnet werden. Damit werden die Aufwendungen für diese Fahrten als nicht abzugsfähige Ausgaben qualifiziert und daher zukünftig vom Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen.  

Sollte der Gesetzgeber ernst machen, wird auch die Steuervergünstigung vieler Arbeitnehmer in Form der gewohnten pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers entfallen. Zu den Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung gehört dem Grunde nach, dass Werbungskosten anfallen, und der Höhe nach, dass maximal der Betrag pauschaliert wird, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Wenn künftig keine Werbungskosten mehr vorliegen bzw. nur Entfernungen über 20 km/Weg "wie" Werbungskosten berücksichtigt werden, entfällt in hunderttausenden von Fällen die Möglichkeit pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschüsse, die dann künftig voraussichtlich versteuert und verbeitragt werden müssen. Mehrkosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wären die Folge.  

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums wird derzeit nicht daran gedacht, hier eine Abhilfe zu schaffen. Allerdings sind die parlamentarischen Beratungen noch nicht abgeschlossen seien, sodass es hier vielleicht doch noch zu Änderungen kommen kann.