Neuregelung der Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungen

Steuern und Steuerstrafrecht
06.07.20092142 Mal gelesen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem umfangreichen Schreiben zur Neuregelung der Steuerbefreiung von Heilbehandlungen Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 26.6.2009 - IV B 9 - S 7170/08/10009).

Durch die Neuregelung des § 4 Nr. 14 UStG zum 1.1.2009 werden ambulante wie auch stationäre Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen, in einer Befreiungsvorschrift zusammengefasst. Die bisherige Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin wird in dem neuen § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fortgeführt. Die neue Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG fast für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen in Einrichtungen mit sozialer Zweckbestimmung die bisherigen Befreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 16 Buchst. a bis c UStG zusammen und entwickelt sie weiter.
Das BMF äußert sich in dem oben genannten Schreiben u.a. zum Umfang der Steuerbefreiung, zu den Besonderheiten bei der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung in Einrichtungen mit sozialer Zweckbestimmung sowie zu den Leistungen von Einrichtungen zur integrierten Versorgung (Managementgesellschaften) und den  Praxis- und Apparategemeinschaften.

Das BMF-Schreiben kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
 
Da es recht umfangreich ist, sollte in Zweifelsfällen die individuelle Situation mit dem steuerlichen Berater besprochen werden.