NRW gibt Daten von Steuersündern weiter - Selbstanzeige

NRW gibt Daten von Steuersündern weiter - Selbstanzeige
19.04.2016253 Mal gelesen
NRW macht weiter Dampf im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Die Daten der gekauften Steuer-CDs werden auch an andere Staaten gegeben. Steuersünder können eine Selbstanzeige stellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Insgesamt elf sog. Steuer-CDs mit brisanten Informationen hat das Land Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren gekauft. Die Daten werden nun auch an andere Staaten weitergegeben. Nach Medienberichten haben die Daten nichts mit den Panama Papers zu tun, sondern beziehen auch auf Konten in der Schweiz. Die Weitergabe dieser Informationen zeigt, dass die internationalen Bemühungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter forciert werden. Nach Aussagen von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans sollten Banken, die ihren Kunden bei der Steuerhinterziehung helfen, noch stärker zur Rechenschaft gezogen werden und unter Umständen auch ihre Lizenz verlieren.

Für Steuersünder, die nach wie vor unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus verbergen, wird die Luft schon vor dem Beginn des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten ab dem kommenden Jahr immer dünner. Noch haben sie die Möglichkeit mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und damit auch einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung zu entgehen.

Allerdings ist die Selbstanzeige nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem Fiskus offengelegt werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz scheitert dann auch die Selbstanzeige.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirkt.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html