Bundesregierung bringt Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen auf den Weg

Steuern und Steuerstrafrecht
19.11.20081008 Mal gelesen

Als Teil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung wurde auch eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes festgelegt. Im Rahmen des "Schutzschirms für Arbeitsplätze" will die Bundesregierung hiermit einen wichtigen Kaufimpuls für Neuwagen gerade in den nächsten Monaten setzen. Käufer von Neuwagen werden ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung verlängert sich auf bis zu zwei Jahre, wenn das Fahrzeug daneben die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6 erfüllt. Der Zeitraum der Steuerbefreiung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010, so dass sich bei schadstoffarmen Fahrzeugen ein möglichst frühzeitiger Kauf lohnen soll.

Neu ist außerdem, dass jeder, der bereits einen besonders schadstoffarmen Euro-5-Pkw fährt, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerentlastung für ein Jahr erhält. Voraussetzung hierführ soll aber sein, dass der Pkw bereits seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt ist.

Ab dem 01.01.2011 soll darüber hinaus eine Besteuerung eingeführt werden, die sich am Kohlendioxid-Ausstoß orientiert [sog. CO2-Steuer]. Die Steuerbelastung soll danach umso niedriger sein, je niedriger der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ist. Wer in den nächsten Monaten einen Neuwagen kauft, soll ab dem 01.01.2011 auf keinen Fall mehr Kfz-Steuer zahlen müssen als jetzt, sondern höchstens eine Steuerbelastung wie nach geltendem Recht erfahren. Für besonders verbrauchs- und damit CO2-arme Pkw soll bei der Festsetzung der Kfz-Steuer die für die Halterinnen und Halter günstigere Regelung angewendet werden.


Quelle:
Bundesregierung Mitteilung vom 12.11.2008 

 

RAin Ruth Bindner

  

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