Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist letzter Rettungsanker

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist letzter Rettungsanker
29.07.2015215 Mal gelesen
Der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt 2017. Ein Jahr später beteiligt sich auch die Schweiz. Steuersünder können noch den Rettungsanker werfen und eine Selbstanzeige stellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Steuerhinterzieher wird es immer enger. Im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung knüpfen die Staaten ein engmaschiges Netz, um den Steuersündern auf die Spur zu kommen. Ein Meilenstein dürfte dabei der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 sein. Mehr als 60 Staaten wollen sich bereits daran beteiligen. Auch die Schweiz ist ab 2018 dabei. Sie will ihr Image als Steueroase endgültig ablegen und ergreift entsprechende Maßnahmen. Unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten wird für die Steuersünder immer mehr zu einem hohen Risikofaktor. Die Gefahr, dass die Tat entdeckt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht, steigt kontinuierlich. Die Selbstanzeige kann für die Betroffenen der letzte Rettungsanker sein.

Allerdings wird die Zeit langsam knapp. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, ist es zu spät für eine Selbstanzeige. Dennoch muss eine Selbstanzeige mit äußerster Sorgfalt vorbereitet werden. Sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig sein. Schon kleine Fehler können zum Scheitern der Selbstanzeige führen. Dabei sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige komplex und Fehlerquellen lauern an vielen Stellen. Daher sollte der Laie eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfassen. Die Gefahr, dass sie dann fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können die speziellen Umstände eines jeden Falls bewerten und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch wirkt.

Bis zu einer Grenze von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen. Sind diese Anforderungen erfüllt, hat sich eine weitere Strafverfolgung erledigt.

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