EU plant Steuerreformen

EU plant Steuerreformen
17.06.2015367 Mal gelesen
Die Europäische Union will ihre Steuerpolitik ändern. Ein Ziel ist, dass Unternehmen künftig ihre Gewinne in dem Staat versteuern, in dem sie auch erwirtschaftet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In den Staaten innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten unterschiedliche Steuersysteme. Für international agierende Unternehmen bedeutet dies, dass sie unterschiedliche Regeln und Gesetze beachten müssen. Gleichzeitig bieten die unterschiedlichen Steuersysteme auch gestalterische Spielräume. Die EU möchte nun zu einem "fairen Unternehmenssteuersystem" innerhalb der EU kommen, berichtet das Handelsblatt am 16. Juni. Ein entsprechendes Strategiepapier liege vor.

Ziel der EU ist es zu verhindern, dass Unternehmen ihre erzielten Gewinne in Steueroasen innerhalb und außerhalb der EU verlagern. Demnach sollen die Gewinne künftig auch in dem Staat versteuert werden, indem sie erzielt werden. Außerdem soll auch die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer europaweit vereinheitlicht werden. International agierende Unternehmen werden sich offenbar auf Änderungen einstellen müssen - auch was die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten angeht.

Grundsätzlich müssen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, die nicht in dem Staat leben, in dem sie arbeiten, internationale Steuerregelungen beachten. Um dabei die Übersicht zu behalten und nicht möglicherweise zu viel Steuern zu bezahlen oder auch unbewusst gegen Steuergesetze zu verstoßen, können sich private Steuerpflichtige und auch Unternehmen an Rechtsanwälte und Steuerberater mit hoher Kompetenz im internationalen Steuerrecht wenden. Zwischen vielen Staaten bestehen entsprechende Abkommen, um eine unzulässige Doppelbesteuerung von Einkünften zu vermeiden.

Die Problematik der Doppelbesteuerung taucht insbesondere dann auf, wenn in mehreren Staaten Einkünfte erzielt werden. Welcher Staat in diesen Fällen die Steuern erheben darf, ist zumeist in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Dabei geht es insbesondere um die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer, Investmentsteuern oder Abgabenordnungen.

Neben steuerlichen Fragen sind bei im Ausland tätigen Unternehmen auch rechtliche Aspekte zu beachten. Im Idealfall kommt die Beratung in diesen Fragen aus einer Hand von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern, die vertrauensvoll zusammen arbeiten und auch mit Kanzleien im Ausland kooperieren.

http://www.grprainer.com/Internationales-Steuerrecht.html