Erbschaftssteuer durch steuerliche Optimierung sparen

Erbschaftssteuer durch steuerliche Optimierung sparen
23.09.2014762 Mal gelesen
Wer ein Erbe antritt, muss in der Regel Erbschaftssteuer zahlen. Wer bestimmte Regelungen beachtet, kann aber dafür sorgen, dass der Fiskus nicht zu kräftig mitverdient.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erbschaften sind häufig auch mit Trauer um einen Verstorbenen verbunden. In Phasen emotionaler Aufgewühltheit fällt es besonders schwer, sich um steuerrechtliche Angelegenheiten zu kümmern. Doch gerade im Erbschaftsfall sind auch steuerrechtliche Konsequenzen zu beachten. In der Regel müssen die Erben eine Erbschaftssteuer entrichten. Das gilt nicht nur bei Barvermögen im Nachlass, sondern beispielsweise auch bei Immobilien oder Kunstgegenständen.

Sollte sich im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld befinden, muss dies dringend beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Ansonsten können sich Erben der Steuerhinterziehung schuldig machen. Wurde das Schwarzgeld bisher noch nicht beim Finanzamt angegeben, bietet die Selbstanzeige auch für Erben die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Das 2010 in Kraft getretene Wachstums-Entlastungsgesetz entlastet nahe Verwandte wie Geschwister oder Neffen und Nichten bei der Erbschaftssteuer. In einem Stufensystem wurde die steuerliche Belastung von 30 bzw. 50 Prozent auf 15 bis maximal 43 Prozent umgewandelt. Sonderregelungen bei der Erbschaftssteuer betreffen auch das selbst genutzte Eigenheim. Unter Einhaltung bestimmter Regeln kann es für den Ehepartner oder die Kinder komplett von der Erbschaftssteuer befreit bleiben.

Die komplexen Regelungen zur Erbschaftssteuer müssen nicht nur bei privaten Erbschaften beachtet werden, sondern auch und besonders wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. Firmen-Erben können derzeit noch von Vergünstigungen zwischen 85 und 100 Prozent profitieren. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist u.a., dass die Arbeitsplätze zum großen Teil erhalten bleiben. Allerdings könnte es hier schon bald zu Veränderungen kommen. Denn derzeit wird geprüft, ob die Privilegierung von Firmenerben gegenüber Privaterben gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Steht in einem Betrieb die Unternehmensnachfolge an, sollte diese möglichst umgehend geregelt werden, um noch von den Vergünstigungen zu profitieren.

Die Erbschaftssteuer ist insgesamt stetig im Wandel. Daher sollten bei Erbschaften, erbrechtlichen Verträgen und anderen erbfallbedingten Vorfällen im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Durch eine steuerliche Optimierung kann Erbschaftssteuer gespart werden.

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