Steuerhinterziehung – Erben stehen in der Pflicht

Steuerhinterziehung – Erben stehen in der Pflicht
10.06.2014248 Mal gelesen
Wer Schwarzgeld erbt, muss das Finanzamt unverzüglich darüber informieren. Ansonsten drohen hohe Strafen. Auch Erben haben die Möglichkeit der Selbstanzeige.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zu der Trauer um einen Verstorbenen können für den Erben noch schnell steuerrechtliche Probleme hinzukommen. Besonders dann, wenn sich in dem Nachlass Schwarzgeld befindet. Wird dieses nicht umgehend beim zuständigen Finanzamt deklariert, macht sich der Erbe der Steuerhinterziehung durch Unterlassung strafbar.

Oft ist es dem Erben gar nicht bewusst, dass sich in dem Nachlass Schwarzgeld befindet. Tauchen aber Konten in der Schweiz, Liechtenstein oder anderen Steueroasen im Nachlass auf, sollte ganz genau hingeschaut werden. Möglicherweise befindet sich Schwarzgeld auf diesen Konten und der Erblasser hat Steuern hinterzogen. Dafür kann zwar zunächst nicht der Erbe verantwortlich gemacht werden. Allerdings macht er sich schuldig, wenn er den Fiskus nicht unverzüglich darüber informiert. Er ist verpflichtet, die nötigen Unterlagen nachzureichen bzw. die Angaben des Erblassers im Nachhinein zu korrigieren. Das kann natürlich zu Steuernachzahlungen führen, die auch das Erbe übersteigen können.

Für Erben, die Schwarzgeld in ihrem Nachlass bislang dem Finanzamt gegenüber nicht angegeben haben, können die Konsequenten drastisch sein, da sie sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Die strafbefreiende Selbstanzeige bietet sich in diesen Fällen als Ausweg in die Steuerehrlichkeit an. Dabei ist zu bedenken, dass Schwarzgeld-Konten im Ausland immer riskanter und die Gefahr entdeckt zu werden, angesichts des Ankaufs von Steuer-CDs und der engen Kooperation der Behörden, immer größer wird. Daher sollte schnell gehandelt werden.

Damit eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Vor allem muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Alle steuerrelevanten Angaben der vergangenen fünf Jahre müssen auf den Tisch. Ab Anfang 2015 werden die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich deutlich verschärft.

Wer eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen möchte, sollte dies nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen versuchen. Die Gefahr, dass dabei etwas schief läuft, ist groß. Daher sollten sich Betroffene an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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