Steuerhinterziehung: Selbstanzeige und der Schutz der Persönlichkeit

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige und der Schutz der Persönlichkeit
04.02.2014299 Mal gelesen
Alice Schwarzer ist aktuellstes Beispiel einer Reihe von bekannt gewordenen Selbstanzeigen von deutschen Steuersündern. Für Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, hat die Diskussion eine ausschließlich medienrechtliche Relevanz.

Aus juristischer und vor allem steuerrechtlicher Sicht hat Frau Schwarzer alles richtig gemacht. Korts: "Sie ist auch der typische Fall einer Selbstanzeige, für solche im Raum stehende Summen sind die Gesetze gemacht worden!"

Frau Schwarzer habe über die Jahre hinweg ein sprichwörtlich kleines Vermögen nicht versteuert, sich selbst angezeigt und die über die Jahre aufgelaufene Steuerschuld beglichen. Dieses Thema ist für sie nunbeendet, der Fiskus ist um 200.000 Euro reicher und genau dazu bieten die Regelungen rund um die Selbstanzeige alle Werkzeuge. Für bedenklich hält Korts die Rolle, die aktuell von den Medien eingenommen wird: Prominente Steuersünder haben noch einen Grund mehr, eine mögliche Selbstanzeige auf die lange Bank zu schieben, denn letzten Endes ist der entstehende Imageschaden durch ein Bekanntwerden der Steuerschuld nicht zu unterschätzen. Korts spricht sich dafür aus, dem Schutz der Persönlichkeit mehr Recht zu verleihen. Gutes Beispiel für einen solchen aktiven Umgang sind die aktuellen Ermittlungen gegen Münchner Finanzbehörden,  gegen die nach Anzeige durch Uli Hoeneß ermittelt wird.

In jedem Fall empfiehlt  Korts anzeigewilligen Steuersündern, ihre Entscheidung davon nicht abhängig zu machen, aber in jedem Fall auf den "Shitstorm" der Medien gefasst zu sein und pro-aktiv Gegenmaßnahmen zu fahren.  Grundsätzlich muss das Thema Selbstanzeige mit aller zur Verfügung stehenden Diskretion behandelt werden. Korts: "Damit fängt es an und diese Diskretion wahren Expertenkanzleien erfahrungsgemäß  am besten!" 

Sebastian Korts ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht am Kanzleistandort Köln. Er ist Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und aktiv Vortragender deutschlandweit zu Themen des Steuerrechts und des internationalen Steuerstrafrechts.

 

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Sebastian Korts Fachanwalt für Steuerrecht

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