Update: Steuerabkommen Deutschland - Schweiz

Steuern und Steuerstrafrecht
28.06.20121547 Mal gelesen
Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sollen in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben.

Dies sieht das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5.4.2012 (BT-Drucks. 17/10059) vor. Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft "einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko" unterliegen.

Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz "auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren" vereinbart worden. Für die Nachversteuerung wird das am 31.12.2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrunde gelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden vorgenommen. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 315

Eine Nacherklärung des Kapitalvermögens gegenüber dem deutschen Fiskus kann u. U. sinnvoller sein. Lassen Sie sich hierzu von unseren Steuerspezialisten beraten.