SELBSTANZEIGE NACH ABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ? Infos vom Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

01.11.2010 1413 Mal gelesen
Auch nach dem neuen Abkommen mit der Schweiz wird man bei einer Steuerhinterziehung dringend über eine Selbstanzeige nachdenken müssen.

Steuersündern mit einem Schwarzgeld-Konto in der Schweiz oder unversteuerten Erträgen droht weiter die Entdeckung der Steuerhinterziehung.

Bundesfinanzminister Schäuble unterzeichnete inzwischen ein Abkommen mit der Schweiz, das deutschen Steuerfahndern in der Zukunft Auskünfte über deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz ermöglicht. Steuern sollen nachgezahlt und die künftigen Gewinne mit einer Abgeltungssteuer belegt werden.

Experten sehen hierin den Fall des Schweizer Bankgeheimnisses, da die Schweiz den deutschen Behörden künftig in Verdachtsfällen Auskunft erteilt. Die Umsetzung des Abkommens sowie eine Regelung der Altfälle sind im Einzelnen noch zu klären.

Sicher scheint zu sein, dass die Zahl der Selbstanzeigen durch das Doppelbesteuerungsabkommen zunächst nicht sinken wird. Schließlich widerholte Schäuble den Grundsatz "dass die steuerliche Lösung für die Altvermögen nicht zu einer Bevorzugung gegenüber einer Selbstanzeige führen soll." Nach wie vor muss daher dringend eine Selbstanzeige in Erwägung gezogen werden. Bisher haben mehr als 25.000 Steuersünder diese Möglichkeit genutzt.

Die Chancen und Risiken des Abkommens bzw. einer Selbstanzeige können jedoch nicht pauschal beurteilt werden. Stets ist die persönliche Steuersituation des Einzelnen zu bewerten.

Wir beraten Sie gerne kurzfristig und geben Ihnen eine Einschätzung und Empfehlung für Ihren konkreten Fall:

www.rosepartner.de/de/steuerstrafrecht-wirtschaftsstrafrecht

Weitere Informationen rund zum Thema "Selbstanzeig" finden Sie hier:

www.rosepartner.de/de/selbstanzeige

ROSE & PARTNER LLP. -  Rechtsanwälte . Steuerberater

Beratung für den Mittelstand

Hamburg - Berlin - Mailand

www.rosepartner.de