Weideunfall-was tun?

Staat und Verwaltung
24.08.20092078 Mal gelesen

Mein Pferd hat auf der Weide ein anderes Pferd getreten und verletzt. Der Besitzer will nun die Tierarztkosten von mir ersetzt haben. Muss ich bzw. muss meine Haftpflichtversicherung zahlen? Sein Pferd kann doch auch angefangen haben!

In der Regel reguliert die Haftpflichtversicherung des schädigenden Pferdes lediglich 50% des geltend gemachten Schadens. Die Versicherungen gehen davon aus, dass eine Mithaftung des Halters des verletzten Pferdes besteht. Eine solche Mithaftung wird allein deshalb schon angenommen, weil der Besitzer sein Pferd mit anderen Pferden auf die Weide gestellt hat. Bekanntlich stellt die Weidehaltung zwar eine artgerechte, aber besonders gefährliche Form der Pferdehaltung dar.

Weideunfälle kommen gerade im Sommer häufig vor. Grundsätzlich sind dabei viele Konstellationen dankbar. So muss unterschieden werden, ob zwei oder mehrere Pferde auf der Weide standen und ob es für den Vorfall Zeugen gibt.

Nur wenn sicher festgestellt werden kann, dass allein das schädigende Pferd sich aggressiv verhalten hat, haftet der Eigentümer zu 100%. Der Besitzer des verletzten Pferdes bekommt dann den entstandenen Schaden komplett ersetzt. Dies wirde der Halter des verletzten Pferdes aber in einem Prozess beweisen müssen.