Beamtenrecht - Konkurrentenklage: Besetzung eines Abteilungsleiter-Dienstpostens im Ministerium

Staat und Verwaltung
10.08.20091945 Mal gelesen
"Die dienstlichen Beurteilungen der Bewerber stellen eine entscheidende Bewertungsgrundlage für die vom Dienstherren zu treffende Auswahlentscheidung dar. Ist bereits eine der herangezogenen Beurteilungen fehlerhaft erstellt, kann sie keine tragfähige Bewertungsgrundlage für die anzustellende Eignungsprognose für das Beförderungsamt darstellen. Die daran orientierte Auswahlentscheidung bricht in sich zusammen."

Mit dieser Begründung untersagte das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem Beschluss vom 20.07.2009 (5 B 112/09 MD) die Besetzung eines Abteilungsleiter-Dienstpostens in einem Ministerium, nachdem das Ministerium trotz mehrfacher Hinweise des Gerichts keine ordnungsgemässen dienstlichen Beurteilungen eines Bewerbers erstellt hatte.

VG Magdeburg - Beschluss vom 20.07.2009 - 5 B 112/09

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