Mit dieser Begründung untersagte das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem Beschluss vom 20.07.2009 (5 B 112/09 MD) die Besetzung eines Abteilungsleiter-Dienstpostens in einem Ministerium, nachdem das Ministerium trotz mehrfacher Hinweise des Gerichts keine ordnungsgemässen dienstlichen Beurteilungen eines Bewerbers erstellt hatte.
VG Magdeburg - Beschluss vom 20.07.2009 - 5 B 112/09
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