Wird das eigene Pferd bei z.B. einem Weideunfall verletzt, so ist dies nicht nur bedauerlich, sondern auch finanziell nachteilig. Die Kosten für Stallmiete und Fütterung fallen in jedem Fall an, geritten werden kann das Pferd aber nicht und an Turnieren kann nicht teilgenommen werden. In der Regel wird ein Pferdebesitzer froh sein, wenn sein Pferd wieder gesund wird. Dennoch ist es nachvollziehbar, die entstehenden Kosten für Miete und Futter vom Schädiger zu verlangen zu wollen.
Das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 6 U 138/08) hat jedoch entscheiden, dass die in der Genesungzeit anfallenden Kosten für Boxenmiete und Futter nicht ersetzt werden. Diese Kosten müssten nämlich auch dann aufgewandt werden, wenn das Pferd gesund ist, sie sein also keine Folge des Unfalls.
Auch der enstandene "Nutzungsausfall" wird dem Eigentümer durch den Unfallverursacher nicht erstattet. Das Gericht hat entschieden, dass es sich bei den fehlenden Möglichkeiten zu Ausritten etc. lediglich um eine "individuelle Genussschmälerung" handele. Ein wirtschaftlicher Schaden liege nicht vor.
Gezahlt werden demnach nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur die Behandlungskosten.