Deutsche Telekom AG – Zuweisung von Beamten zu VCS GmbH - Laufbahnwechsel

Staat und Verwaltung
23.02.2014971 Mal gelesen
Das VG Potsdam hat mit Beschluss vom 31.01.2014 die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Zuweisung einer Tätigkeit des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes angeordnet, die zugleich mit einem Laufbahnwechsel verbunden ist.

Der Antragsteller des Verfahrens ist Postamtsrat im gehobenen hochbautechnischen Dienst und von Beruf Architekt. Die DTAG wies ihm eine Tätigkeit als Senior Referent Managementsupport in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes bei ihrer Tochtergesellschaft VCS GmbH zu und teilte zugleich mit, dass er für den Erwerb der Laufbahnbefähigung in einer 18-monatigen Maßnahme qualifiziert werden solle.

Der Beamte wandte sich gegen die Amtsangemessenheit der zugewiesenen Tätigkeit sowie gegen die Anordnung des Laufbahnwechsels.

Das VG Potsdam entschied, dass die Tätigkeit eines Senior Referenten Managementsupport nicht amtsangemessen sei, weil die Bezeichnung "Senior Referent Managementsupport" für sich genommen wenig aussagekräftig und die Einzelmerkmale der Tätigkeit zu unspezifisch seien. Außerdem stellte das Gericht fest, dass der Antragsteller die Laufbahnvoraussetzungen für die Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes nicht erfülle. Voraussetzung sei der Abschluss eines Fachhochschulstudiums. Dieses habe der Antragsteller jedoch in einem technischen Fach absolviert. Die Tätigkeiten des nichttechnischen Verwaltungsdienstes seien ihm nach seiner Vorbildung fremd. Soweit die DTAG eine 18-monatige Qualifizierung für ausreichend halte, komme dies dem laufbahnrechtlich geforderten Studium nicht gleich.

VG Potsdam - Beschluss vom 31.01.2014 - VG 2 L 33/13

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig!

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