Beamtenrecht - Deutsche Telekom AG - Zuweisung von Tätigkeiten als Referent Managementsupport bzw. Referent Vertriebsunterstützung

Staat und Verwaltung
27.10.20131231 Mal gelesen
Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Zuweisung von Tätigkeiten als Referent Managementsupport und als Referent Vertriebsunterstützung bei Tochtergesellschaften der Telekom AG weiterhin für rechtswidrig.

Mit zwei Urteilen vom 20.08.2013 hat das VG Berlin entschieden, dass die Zuweisung von Referententätigkeiten rechtswidrig sind. Im 1. Verfahren geht es um die Tätigkeit einer "Referentin Vertriebsunterstützung" bei der Telekom Deutschland GmbH, in der 2. Entscheidung um eine "Referentin Managementsupport" bei der VCS GmbH in Hennigsdorf.

Die Entscheidungsgründe sind in beiden Verfahren nahezu identisch. Das VG Berlin ist der Auffassung, dass die Bezeichnungen "Referent" bzw. "Referent Vertriebsunterstützung" und "Referent Managementsupport" für sich genommen zu wenig aussagekräftig sind. Auch der Katalog der Einzelaufgaben sei so unspezifisch, dass hierdurch nicht sichergestellt sei, dass die betreffende Beamtin amtsangemessen beschäftigt werde. Des weiteren sei nicht sichergestellt, dass es nicht der aufnehmenden Tochtergesellschaft überlassen bleibe, welche der genannten Tätigkeiten die Beamtin in welchem Umfang auszuüben habe. Letztlich ergebe sich auch nicht aus der Beschreibung der Geschäftstätigkeit des aufnehmenden Unternehmens, dass eine amtsangemessene Beschäftigung sichergestellt sei.

VG Berlin - 20.08.2013 - 5 K 181/11

VG Berlin - 20.08.2013 - 5 K 273/11

Auch das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einem Urteil vom 25.9.2013 die Zuweisung einer Tätigkeit als "Referentin Managementsupport" aufgehoben. Diese Entscheidung liegt noch nicht im vollen Wortlaut vor.

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