Staatshaftung für "Schrottimmobilien" - Neue Hoffnung für Geschädigte

Staat und Verwaltung
05.12.20071072 Mal gelesen

Für Hunderttausende Besitzer kreditfinanzierter "Schrottimmobilien" gibt es jetzt neuen Grund zur Hoffnung:

Das Gutachten eines renommierten Europa-Rechtlers kommt zu dem Ergebnis, dass ein Anspruch gegen die BRD bei sogenannten Haustürwiderrufsfällen bestehe, da die Bundesregierung es versäumt habe, die EU - Verbraucherschutzrichtlinie richtig in nationales Recht umzusetzen.

Die Änderungen des Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG) in 1996 beschlossen und in 1997 in Kraft getreten, hat die EU-Richtlinie (RL 85/577/EWG) nur unzureichend umgesetzt. Hieraus kann eine Haftung des Staates hergeleitet werden.

Eine Klage hierzu wurde bereits bei dem Landgericht Berlin eingereicht. Die erste mündliche Verhandlung soll im Januar 2008 stattfinden.

Die Annahme der Klage und die Deckungszusage einiger Rechtsschutzversicherungen belegen die guten Erfolgsaussichten.

Möglicherweise tritt zum Jahresende Verjährung ein. dies liegt daran, dass die in 1997 in Kraft getretene Änderung als Anknüpfungspunkt für den Verjährungsbeginn gesehen werden kann.

Die Zeit drängt - Geschädigte, die den Staat in Haftung nehmen wollen, müssen jetzt schnell handeln, da die Ansprüche zum Jahresende zu verjähren drohen.

 

In der Kanzlei LEDERER & PARTNER ist Rechtsanwältin Renate Winter auf Anlegerschutz- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Aus zahlreichen Verfahren in ihren Fachgebieten (u.a. Sammelklage gegen die Deutsche Telekom von zahllosen Telekom - Aktionären und Klagen gegen die Republik Argentinien wegen der "Argentinien - Anleihen") verfügt RAin Winter über die langjährige praktische und rechtliche Erfahrung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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