Bundesrichter lassen Blaulicht auch für Mietfahrzeuge im Rettungsdiensteinsatz zu

Staat und Verwaltung
30.01.2012871 Mal gelesen
Ein für den Notarzteinsatz vorgesehenes Fahrzeug (NEF) darf selbst dann mit einer optischen und akustischen Signalanlage (Blaulicht und Martinshorn) ausgerüstet werden, wenn der Halter ein Autovermieter ist, der das Kfz an Rettungsdienste vermietet.

Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.01.2012 entschieden. In der Versagung der Zulassung erkannte das Gericht eine unzulässige Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit des Autovermieters.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um die juristischen Fallstricke des BOS-Rechts, d.h. insbesondere zu den Bereichen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst.

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Rechtsanwalt Roman Dickmann,

LL.M. und Europajurist (Univ. Würzburg)

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