Die Deutschen lieben die Sonne. Beim ersten Sonnenstrahl wollen sie die Sonne beim Cappuccino oder Eiskaffe draußen genießen.
In München soll dies bald nur noch eingeschränkt möglich sein. Denn nach Auffassung der Lokalbaukommission werden zumindest ein Teil der Freischankflächen rechtswidrig betrieben. Dies soll vor allem für erlaubnisfreie Gaststätten gelten. Eine Freischankfläche soll nur von bauaufsichtlich genehmigten Gaststätten betrieben werden dürfen. Für die so genannten erlaubnisfreien Kleingaststätten ein Schock: Nach dieser Auffassung bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zu beantragen oder die Freischankfläche zu schließen. Da an einen erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb aber ganz andere baurechtliche, vor allem brandschutzrechtliche Anforderungen gestellt werden, müssten die Kleingaststätten ihren Betrieb umbauen, um die Genehmigung zu erhalten. Dadurch entstehen erhebliche Kosten, die oft nicht im Verhältnis zu dem Betrieb der Freischankfläche stehen.
Unklar ist, auf welche Rechtsgrundlage die Lokalbaukommission ihre Auffassung stützen will. Denn nach dem derzeitigen Gaststättenrecht, bedürfen Kleingaststätten auch dann keiner Genehmigung, wenn eine Freischankfläche betrieben wird.
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18.04.2007
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