Krankentagegeldversicherung: Versicherungsnehmer muss Krankentagegeld zurückzahlen, wenn er gleichzeitig eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten hat

Sozialversicherungsrecht
05.12.20062256 Mal gelesen

Die Versicherungsbedingungen der Krankentagegeldversicherer sehen in der Regel vor, dass der Krankentagegeldanspruch dann wegfällt, wenn der Versicherungsnehmer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bezieht.

In einem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.07.2006, 12 U 89/06) hatte ein Versicherungsnehmer Krankentagegeld erhalten. Gleichzeitig erhielt er Leistungen eines Berufsunfähigkeitsversicherers. Als der Krankentagegeldversicherer hiervon Wind bekam, verlangte er das gezahlte Krankentagegeld zurück. 

Zu Recht, so das OLG Karlsruhe. Der Versicherungsnehmer kann sich nicht darauf berufen, dass die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente lediglich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, also kulanzweise, erfolgt sei. Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich berufsunfähig ist. Entscheidend ist allein, dass er eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten hat. 

Der Versicherungsnehmer musste daher das Krankentagegeld zurückzahlen.

Dr. Finzel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht