Verwalter muss zahlen !

Seerecht
10.02.20061375 Mal gelesen

Grundsätzlich bestimmt der Richter nach billigem Ermessen, wer die Gerichtskosten zahlen muss.

Mahnt der Verwalter nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan noch nicht fällige Wohngelder ab und klagt sie ein, trägt er die Gerichtskosten.

Der Verwalter sollte daher genau prüfen, ob das Wohngeld tatsächlich fällig ist und die Eigentümer in Verzug geraten sind.