GEMA und Youtube einigen sich – was bedeutet das für die Nutzer?

GEMA und Youtube einigen sich – was bedeutet das für die Nutzer?
02.11.2016263 Mal gelesen
Youtube und die GEMA haben heute bekannt gegeben, ihre jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ad acta zu legen. Künftig sollen tausende Musikvideos, die bislang auf der weltgrößten Videoplattform gesperrt waren, für die Nutzer frei verfügbar sein. Youtube wird eine nicht genannte Summe pro abgespieltem Musikstück an die GEMA zahlen. Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet die häufigsten Fragen, die jetzt für die Nutzer relevant sind.

Klar ist, dass Youtube durch den Vertrag mit der GEMA seine ohnehin schon starke Position im Musikgeschäft weiter ausbauen wird.  Die Einigung fällt ganz bestimmt nicht zufällig in eine Zeit, in der Spotify immer stärkere Zuwachsraten aufweist und auch Amazon Music sein Angebot ausbaut. Trotzdem bleiben nach der Einigung noch viele Fragen offen.

1. Darf ich jetzt beliebige Musikvideos auf Youtube hochladen?

Nein, denn eine Einigung wurde nur bezüglich der Rechte erzielt, die auch von der GEMA wahrgenommen werden. Das sind insbesondere die Rechte der Urheber, also z.B. der Komponisten und Texter. Wenn es aber um den produzierten Song oder gar die Videos geht, haben die Plattenfirmen noch ein Wörtchen mitzureden. Das bedeutet: Auch künftig ist der Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung. Daran ändert auch die jetzt erzielte Einigung nichts.

2. Darf ich meine Youtube Videos künftig mit Chartmusik vertonen?
Nein, auch das ist nicht erlaubt. Auch hier gilt wieder, dass die Plattenfirmen neben den Künstlern zustimmen müssen.

3. Welche Musik wird künftig auf Youtube zu finden sein?
Legal wird auf Youtube künftig sämtliche Musik zu finden sein, die mit Zustimmung aller Rechteinhaber hochgeladen worden ist. Darüber hinaus wird es auch weiterhin illegale Songs auf Youtube geben. Hier ist es dann vor allen Dingen Sache der Plattenfirmen, diese Musik über das Content ID System von Youtube löschen zu lassen. Das Katz und Maus Spiel wird also weitergehen. Allerdings werden illegale Songs vermutlich künftig einfach gelöscht und nicht mehr mit den strittigen GEMA Hinweisschildern versehen.

4. Mache ich mich strafbar, wenn ich Musik von Youtube herunterlade?
Nein, der Download von Musik, die auf Youtube zu finden ist, ist eine legale Privatkopie. Das gilt auch, wenn der Nutzer dafür einen Youtube Converter nutzt. Ggfs. könnte der Download einen Verstoß gegen die Youtube AGB darstellen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Nutzer den AGB ausdrücklich zugestimmt hat.

5. Wenn Videos immer noch gesperrt sind, darf ich diese über das Ausland schauen?
Ja, die Umgehung von Geosperren durch die Nutzung eines VPN Anbieters ist meiner Ansicht nach keine Urheberrechtsverletzung. Da Geosperren leicht zu umgehen sind, sind sie in meinen Augen keine wirksame Schutzvorrichtung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

6. Dar ich Youtube Videos einbetten?
Mit dieser schwierigen Frage haben sich sowohl der EuGH als auch der BGH schon beschäftigen müssen. Wenn das Video irgendwo im Internet mit Zustimmung des Rechteinhabers einmal frei veröffentlich worden ist, dann dürfen nach Meinung des EuGH auch illegale Kopien dieses Videos eigebettet (aber nicht hochgeladen) werden. Ist das Video nirgendwo legal frei verfügbar, darf es wohl auch nicht eingebettet werden. Am sichersten ist es, nur Musikvideos von den offiziellen Seiten der Künstler einzubetten.

7. Darf ich eigene Coverversionen oder Remixe auf Youtube hochleiden?

Durch den neuen Youtube-GEMA Deal könnte das künftig erlaubt sein, sofern die jeweiligen Künstler die Originalmusik 1:1 nachspielen. Da die genauen Bestimmungen der Einigung allerdings noch nicht veröffentlicht worden sind, bleibt auch diese Frage noch ungeklärt. Falls die Coversongs jedoch Abwandlungen und eigene Interpretationen des Originals beinhalten, ist die GEMA nicht berechtig hieran Rechte einzuräumen. In einem solchen Fall müssten theoretisch die Künstler und Plattenfirmen gefragt werden. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Plattenfirmen solche Coverversionen dulden und als Werbung für das Original ansehen. Abmahnungen wegen Coversongs auf Youtube habe ich jedenfalls noch nicht erlebt. Auch Remixe sind als eine solche Bearbeitung anzusehen und daher nicht ohne Zustimmung aller Beteiligten erlaubt.

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