BAföG: Wer ist Inhaber eines Sparkontos, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben?

Schule und Hochschule
17.01.20111641 Mal gelesen
Der VGH Baden-Württemberg hat in einem Beschluss vom 18.5.2010 zu dieser Frage folgendes entschieden: Wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will und er damit alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung bleibt. Aktenzeichen: 12 S 1112/09