Scheckrecht

Scheckrecht

Unter einem Scheck versteht sich ein Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nach dem Scheckgesetz (ScheckG). Der Scheck enthält die Anweisung an die Bank, aus dem Guthaben eine Summe an den Überbringer des Schecks oder den darin Bezeichneten auszuzahlen. Schecks und Wechsel sind Beweismittel im Urkundenprozess. Bestrebungen für eine internationale Vereinheitlichung des Scheckrechts seit Ende des 19. Jh., 1912 auf der Haager Wechselrechts-Konferenz Beschlüsse auch über das Scheckrecht. Aber erst die Genfer Scheckrechts-Konferenz von 1931 beschloss ein Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz, ein Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheck-Privatrechts und ein Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht.

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