LG Oldenburg verurteilt Daimler AG bei ML 350 zu Schadensersatz

Gebäude der Daimler AG
01.12.202157 Mal gelesen
Das Landgericht stufte die im Mercedes ML 350 BlueTEC enthaltene AdBlue-Dosierstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

Mit Urteil vom 26. Oktober 2021 - 1 O 1242/20 - hat das Landgericht Oldenburg die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 6. Das Landgericht stufte die im Fahrzeug enthaltene AdBlue-Dosierstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung ein und sah in dem Verkauf eines derart mangelhaften Fahrzeugs eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Käufers. Diesem stehe deshalb gemäß § 826 BGB Schadensersatz zu.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und deshalb einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Der Kläger ließ das angeordnete Software-Update aufspielen. Hintergrund des Rückrufs war die im Fahrzeug eingesetzte AdBlue-Dosierstrategie. Unter Prüfstandbedingungen, die das Fahrzeug anhand verschiedener Parameter erkennt, wird in einen vergleichsweise effektiven Modus geschaltet, so dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand die gesetzlichen Vorgaben zum Stickoxidausstoß einhält. Nach Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse schaltet der Motor dann in einen weniger effektiven Modus, so dass weit mehr Stickoxid ausgestoßen wird, als erlaubt. 

Die Daimler AG muss nach Rechtskraft des Urteils das manipulierte Dieselfahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Lediglich eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer muss sich der obsiegende Kläger anrechnen lassen. Das Gericht berechnete diese auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 350.000 km. 

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