Sammelklage VW – Soforthilfe für Geschädigte

Das Angebot aus der Sammelklage VW ist für die betroffenen Verbraucher nicht lukrativ. Quelle: Decker & Böse
03.03.2020150 Mal gelesen
Am 28.02.2020 wurde bei der Sammelklage gegen VW ein Vergleich geschlossen. Das Angebot von VW ist für Geschädigte nicht lukrativ.

Am 28.02.2020 wurde bei der Sammelklage gegen VW ein Vergleich geschlossen. Einige der angemeldeten Kläger sollen dadurch eine Entschädigung zwischen 1.350 EUR und 6.257 EUR pro Fahrzeug erhalten. "Die Entschädigungen die Volkswagen anbietet, liegen deutlich unter dem, was wir für unsere Mandanten normalerweise im Abgasskandal erstreiten", erklärt Ulf Böse, Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von Decker & Böse, einer der bundesweit führenden Kanzleien im Dieselskandal.
 

? Das Angebot von VW ist für Geschädigte nicht lukrativ. Im Rahmen einer Einzelklage können Betroffene eine deutlich höhere Entschädigung erzielen.


Die Höhe der jeweiligen Entschädigung richtet sich im Wesentlichen nach dem Alter und Kaufpreis des Autos. Ein weiterer Schlag ins Gesicht der Volkswagen-Kunden ist, dass dieses Angebot nur gegenüber Geschädigten gilt, die:

  1. Das Fahrzeug vor dem 01.01.2016 gekauft haben UND
  2. bei Kauf des Fahrzeugs einen deutschen Wohnsitz hatten UND
  3. sich rechtzeitig bei der Musterklage angemeldet haben UND
  4. bei Vergleichsabschluss noch bei der Musterfeststellungsklage angemeldet waren UND
  5. Ihre Ansprüche nicht an einen Dritten abgetreten haben UND
  6. das Fahrzeug einen EA189 Motor aufweist UND
  7. von VW ein tatsächliches Angebot ab dem 20.03.2020 erhalten, das bis zum 20.04.2020 angenommen werden muss.


Kein Entgegenkommen von VW bei Sammelklage


Als der Vergleich das erste Mal platzte, wollten die Anwälte der Verbraucherzentrale Bundesverband die einzelnen Angebote von VW an die Verbraucher vorher prüfen. Das soll VW innerhalb der Sammelklage allerdings abgelehnt haben. Stattdessen will Volkswagen nun nur noch einigen Geschädigten (Voraussetzungen siehe oben) direkt Angebote unterbreiten, ohne dass die Anwälte der Kläger diese vorab prüfen können.

Mit 190 EUR Erstberatungsgebühr für eine anwaltliche Beratung sollen sich Geschädigte anschließend juristischen Rat einholen können. Das ist natürlich besser als nichts, aber für den erhöhten Aufwand einer fundierten seriösen Prüfung des Einzelfalls nicht ansatzweise ausreichend. Daher muss dieses Vorgehen erneut als taktische Augenwischerei statt als ein ernsthaftes Entgegenkommen bewertet werden. VW versucht dadurch vielmehr wiederholt fehlendes Wissen der Betroffenen für sich zu nutzen, um dieses Kapitel des Massenbetrugs möglichst kostengünstig beenden zu können.

Wer den Vergleich annimmt, muss sein manipuliertes Fahrzeug behalten und verzichtet auf weitere Rechtsansprüche verzichten. Da aufgrund von Diesel-Fahrverboten hohe Wertverluste der PKW drohen und bereits von erheblichem Problemen nach dem Software-Update bereichtet wurde, ist es allerdings nicht zu empfehlen, das Auto zu behalten.
 

? Der Großteil der von VW betrogenen Käufer wird im Rahmen der Sammelklage leer ausgehen.
 

VW-Angebot besser erst prüfen

Doch es gibt in Sachen VW Sammelklage auch noch gute Nachrichten, denn keiner muss das schlechte Angebot des Volkswagen Konzerns im Rahmen der Sammelklage VW übereilt annehmen. Schlägt man das Angebot von Volkswagen aus, (sofern man überhaupt ein Angebot bekommt) kann man seine Rechte in einer Individualklage geltend machen. Dies ist noch bis Ende Oktober 2020 möglich! In einer kostenfreien Erstberatung können dann die lukrativeren Alternativen besprochen werden.

Die Anwaltskanzlei Decker & Böse hat im Abgasskandal bundesweit bereits über 10.000 Fällen bearbeitet. In zahlreichen Verfahren konnten wir dabei für betrogene Mandanten deutlich mehr Schadensersatz erzielen, als VW einigen Geschädigten in der Sammelklage anbietet.

Wenn auch Sie wissen möchten, inwieweit Sie von den Entwicklungen bei der Sammelklage VW profitieren können, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie telefonische Erstberatung. Die Frist zur Entscheidung für Geschädigte im Rahmen der Musterfeststellungsklage ist bereits der 20.04.2020!

Weitere Inforamtionen zur Musterfeststellungsklage finden Sie hier.