Oberverwaltungsgericht bestätigt Opel-Rückruf

Opel Rückruf
08.11.201982 Mal gelesen
Nach Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts muss Opel Diesel-Modelle des Zafira, Insignia und Cascada sofort zurückrufen.

Opel muss die Modelle Insignia 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Zafira 1.6 bzw. 2.0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016 umgehend zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Rückruf schon im Oktober 2018 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verpflichtend angeordnet.

Opel hält die beanstandete Funktion für zulässig und wehrte sich daher gegen den Rückruf. Allerdings scheiterte der Autobauer damit schon vor rund einem Jahr vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht (Az.: 3 B 127/18) und nun auch erwartungsgemäß vom dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Az.: 5 MB 3/19). Das OVG stellte mit Beschluss vom 6. November 2019 klar, dass Opel den Rückruf sofort umsetzen muss. Da der Beschluss nicht anfechtbar ist, muss Opel die betroffenen Fahrzeuge der Modelle Zafira, Cascada und Insignia nun umgehend in die Werkstatt beordern, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Das KBA hatte bei der Überprüfung der Modelle schon im vergangenen Jahr eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung festgestellt und deshalb den Rückruf verpflichtend angeordnet. Eine bereits laufende freiwillige Rückruf-Aktion hielt die Behörde für nicht ausreichend.

Das KBA hatte festgestellt, dass die Fahrzeuge im realen Straßenverkehr überhöhte Stickoxid-Werte aufweisen. Ursache für den erhöhten Emissionsausstoß soll ein sog. Thermofenster sein, das dafür sorgt, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 17 Grad die Abgasreinigung zurückgefahren wird. Folge ist ein erhöhter Ausstoß von Stickoxiden, der die zulässigen EU-Grenzwerte überschreitet.

Auch wenn Opel die Funktion für zulässig hält und sich gegen den Bescheid gewehrt hat, muss der Rückruf nun umgehend durchgeführt werden. Das öffentliche Interesse am Schutz der Gesundheit und Umwelt sei höher zu bewerten als Opels Sorge um einen möglichen Reputationsschaden.

Ob es sich bei der beanstandeten Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt oder ob sie - so wie Opel behauptet - zum Schutz des Motors notwendig ist, ließ das OVG offen. Dazu müssten ggf. Sachverständige zu hören sein und die Frage in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Auf die betroffenen Opel-Kunden kommt nun in jedem Fall der Rückruf zu, damit in der Werkstatt ein Software-Update aufgespielt werden kann. Welche langfristigen Auswirkungen ein  Update auf den Motor hat, ist nicht geklärt.

Neben Opel verwenden auch andere Autohersteller sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Verschiedene Gerichte haben die Thermofenster schon als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und z.B. Mercedes zu Schadensersatz verurteilt.

"Nach dem Rückruf durch das KBA dürfte klar sein, dass die betroffenen Opel-Fahrzeuge einen Mangel aufweisen. Ähnlich wie im VW-Abgasskandal können daher Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden", so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/