Schadensersatz beim Audi A5 wegen Abgasmanipulationen

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09.04.201931 Mal gelesen
Verschiedene Audi-Modelle mit dem 3,0 Liter Dieselmotor Euro 6 sind von einer Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Die Behörde hat bei den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung festgestellt, die entfernt werden muss.

"Betroffene Audi-Käufer können auch bei diesen Modellen Schadensersatzansprüche geltend machen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Rückenwind für Schadensersatzklagen gibt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Offenburg (Az.: 3 O 94/18). In dem Fall leaste die Klägerin einen Audi A5 Sportback TDI, in dem der 3,0 Liter V6 Motor des Typs EA897 verbaut ist, bei der Volkswagen Leasing GmbH, die das Fahrzeug von der Volkswagen AG kaufte. Die Rechte aus dem Kaufvertag wurden an die Klägerin abgetreten.

Der Audi A5 ist mit einem SCR-Katalysator ausgestattet, der dafür sorgen soll, dass die Stickoxide umgewandelt werden. Dazu benötigt er eine Betriebstemperatur von mindestens 15 Grad. Um diese Temperatur schneller zu erreichen, wird auf dem Prüfstand eine Aufheizstrategie aktiviert, die im regulären Straßenverkehr aber nicht zum Einsatz kommt. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung hat die Klägerin den Kaufvertrag mit der Volkswagen AG angefochten und machte gegen die Audi AG Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend.

Das LG Offenburg gab der Klage weitgehend statt. Der Kaufvertrag sei wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten worden. Nach Überzeugung des Landgerichts muss der Volkswagen-Vorstand Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt haben, auch wenn der Motor von der Konzerntochter Audi gebaut wurde. Daher habe Volkswagen den Käufer arglistig getäuscht. Volkswagen muss das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Ein Schadensersatzanspruch besteht nach Ansicht des Gerichts auch gegenüber der Audi AG, die das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht hat und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Auch hier sei davon auszugehen, dass der Audi-Vorstand Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte.

"Das Urteil zeigt, dass nicht nur bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA189 davon ausgegangen werden kann, dass die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden, sondern auch bei den größeren 3-Liter-Motoren. Entsprechend können auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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