OLG Karlsruhe hält Schadensersatzansprüche gegen VW für begründet

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07.03.2019102 Mal gelesen
Gute Nachrichten für VW-Kunden im Abgasskandal: Das OLG Karlsruhte teilte am 5. März 2019 mit, dass es die Schadensersatzansprüche des Klägers gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wahrscheinlich für begründet hält.

Damit würde das OLG die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Offenburg, das VW zur Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt hatte (Az.: 3 O 111/17), bestätigen. VW hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das OLG Karlsruhe teilte nun mit, dass das Berufungsverfahren am 12. April stattfinden soll und wies gleichzeitig auf seinen Hinweisbeschluss hin, dass es die Schadensersatzansprüche wohl für gerechtfertigt hält (Az.: 13 U 142/18). "Angesichts dieser klaren Aussagen ist davon auszugehen, dass VW die Berufung zurückziehen wird", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller.

Ein Urteil wird es in diesem Fall wahrscheinlich nicht geben, so wie VW bisher generell versucht hat, wegweisende Urteile zu Gunsten der Verbraucher durch Oberlandesgerichte zu vermeiden. Dennoch zeichnet sich mehr und mehr ab, dass die Gerichte sich im Abgasskandal auf Seiten der Verbraucher positionieren. Das wird nicht nur durch die Entscheidungen zahlreicher Landgerichte, die VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für schadensersatzpflichtig halten, deutlich, sondern auch durch die Rechtsauffassung verschiedener Oberlandesgerichte.

So hatte auch das OLG Oldenburg im Dezember 2018 in einem Hinweisbeschluss zu erkennen gegeben, dass vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge einen Mangel aufweisen und die Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben (Az.: 14 U 60/18). Das OLG Köln entschied Anfang Januar, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher Schadensersatz leisten müsse. Zudem stellte der BGH in einem Hinweisbeschluss klar, dass er unzulässige Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel halte. Hier hatte der Verbraucher allerdings gegen den Händler auf Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs und nicht direkt gegen VW geklagt.

"Die vergangenen Wochen und Monate zeigen deutlich, dass sich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher entwickelt - nicht nur an den Landgerichten, sondern auch an den Oberlandesgerichten und am BGH. Dementsprechend gut stehen die Aussichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen, die nach wie vor geltend gemacht werden können", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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