Dass im VW-Abgasskandal Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend gemacht werden können, ist bekannt. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb schadensersatzpflichtig ist. Das Landgericht Freiburg muss nun aber entscheiden, ob sich nicht nur VW, sondern möglicherweise auch der Staat haftbar gemacht hat. "Diese Frage ist keineswegs abwegig. Natürlich hat der Staat die Abgaswerte nicht manipuliert. Hier geht es aber darum, ob er die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und Vorgaben der EU umgesetzt hat, um solche Manipulationen zu vermeiden oder viel zu passiv war", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Die Vorgaben für die Typengenehmigung von Fahrzeugen setzt eine EU-Richtlinie. Das Landgericht Freiburg wird klären müssen, ob die Bundesrepublik Deutschland diese Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt hat. Der Kläger moniert, dass die Bundesrepublik es versäumt habe, abschreckende Maßnahmen umzusetzen, die die Autohersteller abgeschreckt hätten, manipulierte Fahrzeuge in den Markt zu bringen, z.B. durch höhere Bußgelder oder ähnlich harten Strafmaßnahmen wie in den USA. Durch härtere Sanktionen hätte der Abgasskandal nach Ansicht des Klägers von Anfang an vermieden werden können.
Außerdem hätten die Behörden schon spätestens seit 2007 und damit deutlich vor dem Abgasskandal gewusst, dass die Emissionswerte auf dem Prüfstand deutlich niedriger ausfallen als im realen Straßenverkehr. Dennoch habe es auch hier keine verschärften Kontrollen oder Sanktionen gegeben.
Man darf gespannt sein, wie das LG Freiburg die Frage der Staatshaftung im Abgasskandal entscheidet. Unabhängig davon können im Abgasskandal weiterhin Schadensersatzansprüche gegen VW geltend gemacht werden. Die Forderungen sind in vielen Fällen noch nicht verjährt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
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