Abgasskandal: VW muss Golf-Käufer Schadensersatz leisten – Urteil des LG Frankfurt (Oder) rechtskräftig

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
19.12.2018200 Mal gelesen
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte VW verurteilt, einem vom Abgasskandal geschädigten Kunden Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten.

Erwartungsgemäß hatte die Volkswagen zunächst Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, diese aber nun offenbar zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) rechtskräftig und der Kläger erhält Schadensersatz (Az.: 12 O 106/17).

Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) hatte der Käufer eines VW Golf auf Schadensersatz aufgrund der Abgasmanipulationen geklagt. Die Klage hatte Erfolg. Durch die Abgasmanipulationen habe VW den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Zudem stellte das Gericht fest, dass davon auszugehen sei, dass der Vorstand von den Abgasmanipulationen gewusst habe. Da VW die Berufung nun offenbar zurückgenommen hat, ist das Urteil rechtskräftig geworden und der Käufer des VW Golf darf sich über Schadensersatz freuen.

"Die bisherige Erfahrung zeigt, dass VW es häufig nicht auf eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal ankommen lässt. Auch wenn zunächst Berufung gegen eine verbraucherfreundliche Entscheidung eines Landgerichts eingelegt wird, kommt es oft nicht zum Verfahren vor einem OLG, weil sich die Parteien zuvor außergerichtlich einigen. In diesem Fall ist überraschend, dass VW das erstinstanzliche Urteil nun offenbar akzeptiert hat", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

So wie das Landgericht Frankfurt (Oder) haben schon zahlreiche weitere Gerichte entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und die Kunden daher einen Anspruch auf Schadensersatz haben. "Diese Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings sollten die Ansprüche noch in diesem Jahr geltend gemacht werden, da die Forderungen gegen VW am 31.12.2018 voraussichtlich verjähren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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