LG Lüneburg: Schadensersatz für Diesel-Fahrer

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
02.11.201813 Mal gelesen
Das Landgericht Lüneburg verhandelte jüngst erneut einen Fall zum VW Abgasskandal und sprach mehr als 40.000 Euro Schadensersatz für einen Diesel-Fahrer zu.

Über 40.000 Euro Schadensersatz für Diesel-Fahrer

Das Landgericht Lüneburg verhandelte jüngst erneut einen Fall zum VW Abgasskandal und sprach mehr als 40.000 Euro Schadensersatz für einen Diesel-Fahrer zu.

 

>>> Überblick zum Abgasskandal

 

Was ist passiert?

Der Lüneburger Bürger ist passionierter Jäger und kaufte im August 2012 einen Audi Q5 2.0 TDI Quattro. Der Jäger verzichtete auf die Farbe Grün, die er sich eigentlich wünschte, die aber nicht verfügbar war. Der Kläger versuchte zunächst seine Ansprüche gegen den Volkswagen-Konzern außergerichtlich geltend zu machen. Danach entschloss er sich zu klagen. Das Landgericht Lüneburg gab ihm Recht und bat die Volkswagen AG zur Kasse. Es urteilte, dass die Volkswagen AG eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung beging. Das Landgericht Lüneburg sprach 50.000 Euro Schadensersatz für den Diesel-Fahrer zu. Der Lüneburger Jäger fuhr das Automobil jedoch bereits 41.312 Kilometer. Diesen Nutzungsvorteil musste er sich vom Schadensersatz abziehen lassen. Deshalb zog ihm das Landgericht 8.100 Euro vom Kaufpreis ab.

 

Schadensersatz für Diesel-Fahrer: Was ist der Hintergrund?

Der Jäger fuhr einen Audi, in dem ein Dieselmotor vom Typ EA 189 EU 5 verbaut war. Die Steuersoftware war so verbaut, dass sie erkannte, ob sich das Automobil auf einem Prüfstand befand. Dort ergaben sich Stickoxid-Werte, die positiv von denen im realen Fahrbetrieb abwichen. Das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtete den Volkswagen-Konzern bereits im Oktober 2015, die unzulässige Abschalteinrichtung aus allen Fahrzeugen zu entfernen. Der Jäger lehnte das von VW angebotene Update jedoch ab und bestand auf Rückzahlung des Kaufpreises. Er klagte den Kaufpreis deshalb vor Gericht ein und bekam Recht. Die Richter sahen eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung auf Seiten von Volkswagen als gegeben an. Die Urteilsbegründung enthielt eine umfassende Schilderung, warum der 40.000 Euro Schadensersatz für Diesel-Fahrer zu gewähren ist.

 

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