Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie im Diesel-Abgasskandal?

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
17.09.20189 Mal gelesen
Sie können Ihre Ansprüche im Diesel-Abgasskandal nicht beliebig lange geltend machen. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche und Mangelgewährleistungsansprüche sind verschieden.

Überblick

 

Der Diesel-Abgasskandal erschütterte Autokäufer auf dem gesamten Erdball. Beteiligte am Abgasskandal sind zurzeit insbesondere die beiden Automobilkonzerne Daimler und VW. In Deutschland sind ca. 2,5 Millionen Modelle von Volkswagen betroffen und seit Mitte Juni 2018 nun auch über 250.000 Modelle von Mercedes-Benz.

Sollten Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sein, stehen Ihnen verschiedene Rechte zu. Sie haben die Möglichkeit, Ansprüche aus Kaufvertrag oder einen deliktischen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Alternativ kann ein Widerruf des Kreditvertrags in Betracht kommen, wenn Sie Ihr Automobil finanziert haben. Bei den Mangelgewährleistungsrechten gegenüber dem Händler geht es darum, dass Sie das manipulierte Diesel-Fahrzeug zurückgeben und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen. Sie müssen sich allerdings Ihre Nutzungen abziehen lassen, also die gefahrenen Kilometer, die Sie mit dem Wagen zurückgelegt haben. Mangelgewährleistungsrecht können Sie  für Fahrzeuge geltend machen, deren Abgasverhalten nachweislich manipuliert wurde. Betroffen sind Fahrzeuge der Marken Porsche, Seat, Audi, VW, Daimler und Skoda. Neben Volkswagen und Daimler musste auch das Unternehmen BMW jüngst eingestehen, dass es Fahrzeuge manipulierte.

 

Rechtsanwälte: Feine Unterscheide im Vorgehen

Wenn Sie kaufrechtliche Ansprüche geltend machen, richten sie sich gegen den Verkäufer. Schadensersatzansprüche richten sich zumeist gegen den Hersteller. Verklagen Sie die falsche Person, müssen Sie mit einer Abweisung Ihrer Klage rechnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten. Dieser kennt die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.

 

Fristen beachten!

Beachten Sie die Fristen. Sie können Ihre Ansprüche im Diesel-Abgasskandal nicht beliebig lange geltend machen. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche und Mangelgewährleistungsansprüche sind verschieden. Bei den deliktischen Ansprüchen hängt die Dauer der möglichen Geltendmachung insbesondere davon ab, wann der Skandal des jeweiligen Herstellers bekanntgegeben wurde.

 

https://www.diesel-verhandlung.de/

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