Schadenersatz für VW-Autobesitzer: Achtung Verjährung
Im Jahr 2018 endet die Verjährungsfrist für Klagen gegen VW im Rahmen des VW Abgasskandals. Zehntausende betroffene Dieselfahrer haben bereits Klage eingereicht, um ihre Rechtsansprüche gegen den Volkswagen-Konzern zu bestätigen zu lassen. Die erste Klagewelle noch im Jahr 2017 war auf die drohende Verjährung von Mangelgewährleistungsrechten zurückzuführen. Diese Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Auslieferung des Fahrzeugs. Bekannt wurde der Diesel-Abgasskandal am 19. September 2015. Zu diesem Zeitpunkt machten US-amerikanische Umweltbehörden den Abgasskandal publik.
Bei bewusster Täuschung: Verjährung erst Ende 2018
Soweit die Frist zur Geltendmachung von Mangelgewährleistungsrechten bereits abgelaufen ist, steht für VW-Autobesitzer weiterhin die Möglichkeit offen, Schadenersatz geltend zu machen. Denn ein Anspruch besteht auch direkt gegenüber der Volkswagen AG. Diese hat durch den Einbau der illegalen Manipulationssoftware die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Darüber haben Gerichte bereits mehrfach festgestellt, dass das Handeln von VW den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Für Schadensersatzansprüche gegenüber VW gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die mit Ablauf des dritten Jahres endet. Da die Presse den Abgasskandal im Herbst 2015 erstmalig behandelte, endet die Frist mit Ablauf des Jahres 2018.
Rechtsschutzversicherung bei Schadenersatz für VW-Autobesitzer
Klagewillige VW-Dieselfahrer haben die Möglichkeit, bei Klagen gegen VW ihre Rechtsschutzversicherung zu beanspruchen. Diese darf die Zahlung der anfallenden Kosten bei Vorwurf des Betruges nicht ablehnen.
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