Diesel-Abgasskandal

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
23.05.2018205 Mal gelesen
Klagen von Autobesitzern, die der VW-Abgasskandal schädigte, haben recht gute Erfolgsaussichten. Ein neues Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 4 O 150/16) stützt diese Aussage.

Schadenersatz für VW-Autobesitzer: Neues Urteil des LG Berlin

Klagen von Autobesitzern, die der VW-Abgasskandal schädigte, haben recht gute Erfolgsaussichten. Ein neues Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 4 O 150/16) [BS1] stützt diese Aussage. Schadenersatz für VW-Autobesitzer ist auf viele Arten einforderbar. Das Landgericht Berlin hat ein Urteil gefällt, das sich in eine Reihe vieler anderer Urteile einreiht. Diese machen Betroffenen neuen Mut und lassen auf positive Aussichten hoffen.

Der Sachverhalt beim Urteil des LG Berlin

Im vorliegenden Urteil ging es um den Widerruf eines Darlehensvertrages. Grund dafür war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Das Landgericht Berlin befasste sich mit der Klage eines enttäuschten Verbrauchers, der einen VW Diesel Tiguan erwarb. Nach Bekanntwerden des VW Abgasskandals erfuhr das angeschaffte Fahrzeug einen immensen Wertverlust. Über den Weg des Widerrufs des Darlehensvertrags löste sich der Kläger von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
VW Autobesitzer können den Darlehenswiderruf nutzen


Das Landgericht Berlin erklärte den Widerruf des Darlehensvertrages für wirksam. Der Kläger wickelte den Kaufvertrag über einen Darlehensvertrag ab. Dieser diente der Finanzierung des Neuwagens. Der Kaufvertrag und der Darlehensvertrag sind beim Autokauf verbunden. Wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, den Darlehensvertrag zu widerrufen, hebt dies zugleich den Kaufvertrag auf. Ein erfolgreicher Widerruf führt u.a. dazu, dass Volkswagen die Kaufsumme in voller Höhe zurückerstatten muss. Dies bedeutet, dass der Käufer bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerhält.  

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Grund für Widerruf

Der Widerruf eines Darlehensvertrages ist nur in Ausnahmesituationen möglich. Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft und führte zu einer Verlängerung der 14-tägigen Widerrufsfrist. Der Widerruf kann deshalb auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss möglich sein. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages findet in solchen Situationen über die "Hintertür" des Widerrufes statt. Dies stellt aber nur eine der vielen Möglichkeiten dar, um Schadenersatz für VW-Autobesitzer zu erstreiten.

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