Diesel Abgasskandal: Schadenersatz für VW-Autobesitzer

11.04.2018 82 Mal gelesen
Unter den Aktenzeichen 7 C 26.16 und 7 C 30.17 hat das Bundesverwaltungsgericht  entschieden, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge anordnen dürfen bzw. müssen, wenn die Stickoxidbelastung in den Städten die Grenzwerte überschreitet.

Schadensersatz für VW-Kunden

 

Unter den Aktenzeichen 7 C 26.16 und 7 C 30.17 hat das Bundesverwaltungsgericht  entschieden, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge anordnen dürfen bzw. müssen, wenn die Stickoxidbelastung in den Städten die Grenzwerte überschreitet. 
 

Folgen für VW-Kunden  

Dies führt natürlich zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten für zahlreiche Dieselfahrzeuge und damit zugleich zu einem Wertverlust. Hiervon betroffen sind vor allem auch die seitens des Volkswagenkonzerns manipulierten Dieselfahrzeuge, die im Test fälschlicherweise niedrigere Emissionswerte auswiesen. Somit stellt sich seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mehr denn je die Frage nach einem Schadensersatz für VW-Kunden. 



Dank der aktuellen Rechtsprechung zum sog. VW-Abgasskandal ist Schadensersatz für VW-Kunden regelmäßig zu realisieren. Denn die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich. Dies aus gutem Grund. Wegen der Manipulationen der Abgaswerte geht die Gerichtsbarkeit u. a. rechtlich zutreffend davon aus, dass der Volkswagenkonzern seine Kunden arglistig getäuscht hat. Auf jeden Fall liegt bei den Dieselfahrzeugen ein wesentlicher Mangel vor. Dies ebnet den Weg für einen Schadensersatz für VW-Kunden. 
 

Die rechtlichen Möglichkeiten im Einzelnen  

Im Einzelnen gibt es mehrere rechtliche Möglichkeiten, damit die VW-Kunden zu ihrem Recht kommen. Viele VW-Kunden möchten ihre Dieselfahrzeuge behalten. Hier muss zunächst ein Schaden nachgewiesen werden. Der Schaden kann beispielsweise darin liegen, dass nach erfolgter Nachbesserung der Spritverbrauch des Fahrzeugs gestiegen und/oder die Leistung des Fahrzeugs gesunken ist. In vielen Fällen ist eine Nachbesserung allerdings sowieso  nicht möglich. Mitunter ist in solchen Fällen die Forderung gegenüber VW auf Rückgabe des Fahrzeugs nebst Erstattung des Kaufpreises juristisch sinnvoller. Welchen Weg der einzelne Kunde auch immer beschreiten mag, ein Schadensersatz für VW-Kunden ist rechtlich möglich. Zu denken ist aber an die drohende Verjährung. Stichtag ist hier in vielen Fällen der 31.12.2018. Der entsprechende Vorgang sollte deshalb möglichst frühzeitig vor dem Jahresende dem Anwalt übergeben werden.
 

Widerruf der Kreditverträge  

Eine weitere elegante Möglichkeit für VW-Kunden, Schadensersatz zu erlangen, ist der Widerruf des Kreditvertrages im Falle einer Finanzierung über eine Bank. Denn Gerichte haben festgestellt, dass die den Kreditverträgen zugrunde liegenden Widerrufsbelehrungen angreifbar sind. In solchen Fällen sind die angegebenen Widerrufsfristen gar nicht erst in Gang gesetzt worden. Ab dem 11.06.2010 geschlossene Kreditverträge können somit immer noch widerrufen werden. Bei einem fremdfinanzierten Autokauf bilden Kaufvertrag und Kreditvertrag nämlich eine Einheit. Mit dem Widerruf des Kreditvertrags wird damit zugleich der Kaufvertrag über das jeweilige Fahrzeug hinfällig. Das Fahrzeug muss dann prinzipiell gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden, sodass die getäuschten VW-Kunden ihre Dieselfahrzeuge loswerden können. Auch auf diesem Weg ist also eine Kompensation für VW-Kunden zu erreichen. Im Rahmen der Rückerstattung des Kaufpreises muss die Bank die bereits gezahlten Raten nebst der üblicherweise gezahlten Anzahlung erstatten.

https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

https://www.vw-verhandlung.de

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