Achten Sie auf die Stehlgutliste bei einem Einbruchdiebstahl. In den Versicherungsbedingungen oft versteckt wird Ihnen die Obliegenheit auferlegt bei der Polizei (!) den Einbruch zu melden und auch dort eine Stehlgutliste vorzulegen. Die Vorlage nur einer Stehlgutliste bei der Versicherung reicht nicht aus. Lassen Sie sich bei der Polizei die Übergabe der Liste quittieren oder tragen Sie Sorge, dass dies in das Protokoll aufgenommen wird, sonst können Sie Ihren Anspruch verlieren.
Der Versicherer muß nach der neuesten Rechtsprechung darüber aufklären, dass eine Stehlgutliste bei der Polizei vorgelegt werden muß, wenn Sie den Versicherungsfall melden. Es wird aber immer noch seitens der Versicherungen versucht, trotz fehlender Aufklärung die Leistung zu verweigern, wenn bei der Polizei keine Stehlgutliste abgegeben wurde. Lassen Sie nicht locker, wo keine Aufklärung, auch keine Leistungsverweigerung des Versicherers wenn die Liste dann bei der Polizei nicht abgegeben wurde.
08.09.2010
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