Verkehrsrecht: Unfallabwicklung und Schadensersatzansprüche. GARCHOW NEGIZ KUHLMANN & COLLEGEN - Rechtsanwälte Düsseldorf

07.09.2010 946 Mal gelesen
Bei einem fremdverursachten oder auch nur teilweise fremdverursachten Verkehrsunfallereignis steht der Geschädigte bezüglich der eingetretenen Personen- und / oder Sachschäden plötzlich einer Vielzahl von Fragestellungen gegenüber. Immer hat der Geschädigte auf der Gegenseite mit dem eintrittspflichtigen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer zu tun, welcher zur Wahrung der eigenen Interessen über entsprechend qualifizierte Mitarbeiter verfügt und für welchen die Unfallabwicklung zum Tagesgeschäft gehört. Dieses Ungleichgewicht lässt sich i. d. R. praktisch nur durch die Inanspruchnahme qualifizierter Hilfe ausgleichen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen dem Geschädigten einen ersten Überblick über grundsätzliche Handlungsmöglichkeiten geben, wobei diese weder abschließend sind noch eine Prüfung und Rechtsberatung in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall ersetzen können.

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