Vorsicht bei Plus-Paketen der Rechtsschutzversicherer - vor allem Geldanlagegeschäfte evtl. nicht mehr versichert!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
20.01.20101092 Mal gelesen
Umstellung Rechtsschutzversicherungsbedingungen: einige Versicherer bieten Plus-Pakete an, dabei wird nicht hingewiesen, daß auch einige Risiken wegfallen

Vorsicht bei den von einigen Rechtsschutzversicherern in der letzten Zeit verschickten Angebote, ein "Rechtsschutz Plus-Paket" abzuschließen. Die DEVK bietet z. B. solche Pakete an, die zwar einige Risiken versichern, die vorher nicht versichert waren. Dabei wird aber nicht darauf hingewiesen, daß durch die damit einhergehende Änderung der Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) auch einige vorher versicherte Bereiche wegfallen. Wer z. B. eine Geldanlage getätigt hat und deshalb einen Rechtsstreit führen muß (z. B. wegen geschlossener Fonds, Zertifikate, etc.), wird sich dann wundern, denn die meisten Versicherer haben in den letzten Jahren ca. ab dem Jahr 2000 damit begonnen, Ihre Bedingungen umzustellen, so daß dieser Rechtsbereich nicht mehr versichert ist, wenn eben die neuen Bedingungen vereinbart wurden.

 

Dies passiert häufig, ohne daß der Versicherte dies so direkt merkt, bei einer Änderung des Vertrages werden dem Versicherten die neuen Bedingungen untergejubelt. Diese bekommt man zwar ausgehändigt, aber welcher Laie liest sich jedes Mal die neuen Bedingungen durch?

 

Also hier aufgepaßt, bevor Sie Ihren Vertrag ändern, sollten Sie genau prüfen oder von einem Anwalt prüfen lassen, ob dies nicht faktisch für Sie eine Verschlechterung bedeuten würde!