Kunden der Liberty Europe in rechtlichem Vorteil

Kunden der Liberty Europe in rechtlichem Vorteil
02.12.2016170 Mal gelesen
Vielen Kunden der Liberty Europe steht ein ewiges Widerspruchsrecht zu, weswegen ein rechtlicher Vorteil entsteht. Unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei der Umsetzung des Widerspruchs an.

Widerspruchsbelehrungen der Liberty Europe fehlerhaft

Nach Schätzungen von Experten sind 60% aller zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge - also auch die der Liberty Europe - mit fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen versehen. Als rechtliche Konsequenz daraus ergibt sich jedoch für den in den Vertrag involvierten Verbraucher ein entscheidender rechtlicher Vorteil: diese können nämlich noch heute gegenüber den Versicherungsgebern von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Denn nach Ansicht des EuGH sowie des BGH, beginnt die gesetzliche Widerspruchsfrist von 14 Tagen nicht an zu laufen. Die Versicherungsnehmer können sich demnach noch Jahre nach Vertragsschluss von einem für diese inzwischen nachteilhaften Vertrag loslösen.    

Widerspruch führt zu attraktiven finanziellen Vorteilen

Der heutige Widerspruch eines in dem oben genannten Zeitraum abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages kann zu enormen finanziellen Vorteilen seitens der Versicherungsnehmer führen. Denn zu dieser Zeit wurde ein Großteil der Verträge - also auch solcher der Liberty Europe - nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen, welches seit dem Jahr 2008 jedoch verboten ist. Markenzeichen dieses Modelles ist, dass dem Verbraucher einige wichtige Vertragsunterlagen erst nach dem Vertragschluss zugesandt worden sind. Demnach wusste der Versicherungsnehmer erst nach der Vertragsunterzeichnung, von welchem Ausmaß die vertragliche Bindung eigentlich war. Zudem wurden viele Versicherungsnehmer zeitgleich davon überzeugt, ihre Versicherungssumme an einen Fonds zu binden. Dabei wurde diesen die Erlangung großer Rendite In Aussicht gestellt. Aufgrund weitreichender Turbulenzen auf dem Finanzmarkt blieben die Gewinne jedoch aus, weswegen der Lebensversicherungsvertrag oftmals zu einer finanziellen Belastung für den Versicherten wurde. Eine vorzeitige Trennung von dem Vertrag durch eine Kündigung stellt sich für den Verbraucher als wirtschaftlich nicht als empfehlenswert dar. Grund dafür ist, dass die in einem solchen Fall von der Versicherung ausgezahlte Summe - der sog. Rückkaufswert - in keinster Weise den bereits eingezahlten Beträgen entspricht. Bei dem Widerspruch gegenüber dem jeweiligen Versicherungsgeber erfolgt jedoch eine Rückabwicklung des Vertrages. Dem Kunden werden also alle bereits eingezahlten Beiträge vollständig wieder ausgezahlt. Der Widerspruch stellt eine für Verbraucher durchaus attraktive Möglichkeit dar, sich von den überteuerten Lebensversicherungsverträgen von der Liberty Europe zu lösen.

Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft 

Alle Versicherungsgeber sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, sich bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Die Liberty Europe schreibt in ihren Verträgen oftmals, dass die Widerspruchsfrist von der "Überlassung aller Unterlagen" abhänge. In der weiteren Belehrung wird jedoch nicht abschließend dargestellt, welche Unterlagen damit gemeint sind. Es werden lediglich der Erhalt des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen aufgezählt, tatsächlich muss der Versicherungsnehmer aber noch weitere Unterlagen erhalten. Aufgrund dessen ist die Widerspruchsbelehrung nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.

Werdermann | von Rüden prüft Voraussetzung für "ewigen" Widerspruch kostenlos!

Zwingende Voraussetzung für die Berechtigung für das Entstehen eines ewigen Widerspruchrechts ist die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung. Ob eine Widerspruchsbelehrung nun fehlerhaft ist oder nicht, erfordert ein individuelles Urteil eines erfahrenen Anwaltes. Unsere Experten der Kanzlei Werdermann I von Rüden bieten Ihnen eine professionelle Beratung bezüglich ihrer Widerspruchsbelehrung. Als besonderen Service bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden eine kostenlose Prüfung Ihres Anliegens an.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!