Capital Advisor Fund II GbR - CAF - Erfolg vor dem Landgericht Stuttgart!

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
05.12.2008 1264 Mal gelesen

Im November 2008 haben wir vor dem Landgericht Stuttgart mehrere unserer Klagen gegen die CAF gewonnen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht beurteilte die in der Beitrittserklärung enthaltene Widerrufsbelehrung als nicht ordnungsgemäß. Dies bedeutet für die Anleger, dass ihre Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Des weiteren erfolgte der Vertragsschluß durch eine arglistige Täuschung, weil auf die Risiken der Anlage nicht ausreichend hingewiesen wurde.


Die Anleger, die ihre Verträge wirksam widerrufen haben, müssen keine weiteren Einlagen mehr zahlen und erhalten die bereits eingezahlten Einlagen vollumfänglich zurück. Dies haben mittlerweile mehrere Gerichte in Deutschland entschieden und wird durch unser jüngstes Urteil in Sachen CAF bestätigt.


Wir raten allen Anlegern des Capital Advisor Fund II, ihre Verträge anwaltlich überprüfen zu lassen.